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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-,  Event-, Küchen- und Veranstaltungsräumen im FREIRAUM|54 Steinmeier und Landsmann GbR ( im weiteren nur durch FRIRAUM|54 gekennzeichnet)  zur Durchführung von Seminaren, Tagungen, Workshops, Fortbildungen, Ausstellungen und Events etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden von uns erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für alle zukünftigen Buchungen, auch wenn auf ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen worden ist.

 

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2.Vertragsabschluss, -Partner und Hinweispflicht bei Leistungsmängeln​

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden/Besteller durch den FREIRAUM|54 zustande; diese sind die Vertragspartner. Der FREIRAUM|54 bestätigt die Auftragsannahme als Auftragsbestätigung in Textform bezgl. des Raumes und weiteren Leistungen und Lieferungen, für die Veranstaltung am festgelegten Termin. Die Angaben in den Kundenbroschüren, auf der Internetseite und bei sonstigen Veröffentlichungen dienen ausschließlich der Information des Kunden und haben keine vertragsbindende Wirkung. Für die Wirksamkeit von vertraglichen Leistungen, welche in Nebenabreden getroffen wurden, bedarf es grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung von Freiraum|54 Steinmeier und Landsmann GbR. Diese können auch per E-Mail getätigt werden und gelten als verbindlich.

2.2 Sofern der Kunde/Besteller einen gewerblichen Vermittler oder Organisator einschaltet, so haftet diese mit dem Kunden/Besteller gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem FREIRAUM|54. Diese haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des FREIRAUM|54 auftreten, wird der FREIRAUM|54 bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden/Besteller bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde/Besteller ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunden/Besteller verpflichtet, den FREIRAUM|54 rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.3 Der Kunde/Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

 

3.1 Der FREIRAUM|54 ist verpflichtet, die vom Kunde/Besteller bestellten und von dem FREIRAUM|54 zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde/Besteller ist verpflichtet, der für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen den vereinbarten Preis des FREIRAUM|54 zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des FREIRAUM|54 an Dritte. Soweit ein Preis für eine (Teil-) Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.​ Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung sechs Monate und erhöht sich der von dem FREIRAUM|54 allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen erhöht werden. Aufgrund der aktuellen Inflationslage, können wir keine Preisgarantien geben. Wir hoffen aber, dass sich die Lage wieder stabilisiert.

3.3 Rechnungen des FREIRAUM|54 ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

3.4 Bei Zahlungsverzug ist der FREIRAUM|54 berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem FREIRAUM|54 bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der FREIRAUM|54 ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des FREIRAUM|54 aufrechnen oder mindern.

3.5 Der Kunde/Besteller ist verpflichtet die ggfs. erforderliche Anmeldung seiner Veranstaltung bei der GEMA auf eigene Kosten vorzunehmen. Diese ist ausdrücklich keine Leistung des FREIRAUM|54.

3.6 Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

 

3.7. In besonderen Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, sind wir berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung im Sinne vorstehender oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4. Gewährleistungen

4.1 Bei mangelhafter Leistung des FREIRAUM|54 gilt folgendes: Bei offensichtlichen Mängeln der Leistungen obliegt es den Kunde/Besteller diese unverzüglich zu rügen. Nur wenn eine ordnungsgemäße Nichterfüllung durch den FREIRAUM|54 nach entsprechender Rüge nicht rechtzeitig erfolgt, stehen den Kunden/Besteller Ansprüche auf Gewährleistung die über die Nacherfüllung hinausgehen.

4.2 Der FREIRAUM|54 schließt eine Haftung für Ansprüche des Kunde/Besteller auf Schadenersatz aus. Ausgenommen vom diesem Ausschluss sind Ansprüche auf Schadenersatz,

a) wegen Verletzungen des Lebens des Körper oder der Gesundheit, wenn der FREIRAUM|54 die Pflichtverletzungen vertreten zu hat

b) wegen Ersatzes sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung durch den FREIRAUM|54 beruhen

c) bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten des FREIRAUM|54 ist die Haftung auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt, und auf die Kunden / Besteller vertrauen darf

Eine Pflichtverletzung (a bis c) des FREIRAUM|54 steht die eines ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

5. Änderung der Leistung

5.1. Sollte der Kunde Änderungen oder Ergänzungen an dem Angebot durchführen, so wird dieses als neues Angebot betrachtet und es bedarf einer schriftlichen Bestätigung seitens FREIRAUM|54.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet bei Änderung der Teilnehmeranzahl, des Datums oder der Uhrzeit der Veranstaltung, FREIRAUM|54 schriftlich oder per E-Mail schnellst möglich zu informieren.

6. Änderung der Teilnehmerzahl

 

6.1. Sollte nach Vertragsabschluss eine Erhöhung der Teilnehmerzahl durch den Kunden gewünscht werden, so versucht FREIRAUM|54 dem Kunden dies zu ermöglichen. Ohne Bestätigung durch FREIRAUM|54 besteht jedoch für den Kunden keine Garantie, dass die Aufstockung der Teilnehmerzahl möglich ist. Erhält der Kunde die entsprechende Bestätigung durch FREIRAUM|54, so wird der Preis für die tatsächliche Teilnehmerzahl neu berechnet und dient fortan als Grundlage des bestehenden Vertrags. Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben unberührt.

6.2. Wünscht der Kunde bei einer Raumbuchung oder einem Event eine Reduzierung der im Vertrag genannten Teilnehmerzahl, so ist dies bis zu 14 Tage vor dem Event kostenlos möglich. Folgende Punkte müssen hierbei beachtet werden:

• Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen an info@freiraum-54.de.

• Bei Änderung der Teilnehmerzahl kann es zu einer Anpassung des Preises pro Person kommen. Die Preise finden Sie auf unserer Website www.freiraum-54.de.

• Die Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.

• Nach Bestätigung der neuen Teilnehmerzahl dient diese als Grundlage des bestehenden Vertrags.

 

6.3. Ausfallkosten bei Reduzierung der Teilnehmerzahl:
  • bis 14 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos

  • danach 100 % des Teilnehmerpreise

7. Änderung des Termins

7.1. Möchte der Kunde eine Raumbuchung, Leistungen, Lieferungen oder ein Event auf einen anderen Termin verlegen, so kann der Termin bis 14 Tage vor dem Event verschoben werden. FREIRAUM|54 versucht dem Kunden die Terminverschiebung zu ermöglichen und die dafür entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

Sollte kein gemeinsamer Termin gefunden werden gelten die unter 8. vereinbarten Rücktrittserklärungen.

• Bei einer Verschiebung bis 30 Tage vor dem Event wird eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Gesamtbetrages erhoben.

• Die Bearbeitungsgebühr ist bis 14 Tage nach dem ursprünglich geplanten Events fällig.

7. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

7.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag bedarf unserer Zustimmung in Textform. Erfolgt diese nicht, so fallen die unter Ziff. IV Punkt 3 angegebenen Stornokosten an.

 

7.2. Sofern zwischen uns und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche unsererseits auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt uns gegenüber in Textform ausübt.

 

7.3. Stornofristen und -kosten Wenn zwischen uns und dem Kunden kein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde oder der Rücktritt nach dem vertraglich vereinbarten Rücktrittstermin erfolgt, gelten die nachstehenden Stornierungsregelungen für Veranstaltungs- und Raumbuchungen:

bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 75 % des Gesamtpreises
danach: 100 % des Gesamtpreises

Sollte zuerst die Teilnehmerzahl reduziert und anschließend das Event storniert oder verschoben werden, so gilt der ursprünglich kalkulierte Preis als Berechnungsgrundlage.

7.4. Muss die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter, Stadtfesten, Großveranstaltungen, Demonstrationen, Sicherheitsgründen o. ä. abgesagt werden, so wird FREIRAUM|54 versuchen gemeinsam mit dem Kunden einen neuen Termin zu finden. Ist dieses nicht möglich, so gilt die Regelung von §7.2.

7.5. Sollte die Veranstaltung auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt oder aus einem Grund, den FREIRAUM|54 nicht zu verantworten hat vorzeitig abgebrochen werden, wird der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis in Rechnung gestellt.

 


8. Rücktritt durch FRIRAUM|54

8.1 Wird eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist der FREIRAUM|54 ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

In diesem Fall steht dem FREIRAUM|54 der in Ziffer 7.3 genannte pauschalierte Betrag als Schadenersatz zu. 

7.3 Ferner ist der FREIRAUM|54 berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von dem FREIRAUM|54 nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden/Besteller oder Zwecks, gebucht werden; der FREIRAUM|54 begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des FREIRAUM|54 in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des FREIRAUM|54 zuzurechnen ist.

7.4 Bei berechtigtem Rücktritt des FREIRAUM|54 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

9. Events von FREIRAUM|54

9.1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen von FREIRAUM|54 erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde und die Teilnehmer verzichten auf die Geltendmachung von jeglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber FREIRAUM|54 und seinen Mitwirkenden, solange diese nicht grob Fahrlässig oder vorsätzlich handeln.

9.2. Besteht nach der Veranstaltung eine Beanstandung seitens des Kunden bezüglich der vertragsgemäßen Leistung, so ist diese innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Durchführung der Veranstaltung anzuzeigen. Sollte der Kunde selbstverschuldet die Frist nicht einhalten, bestehen danach keine Ansprüche mehr.

 

9.3 Nutzung der Veranstaltungsinhalte

Die Veranstaltungsunterlagen und Veranstaltungsinhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Teilnehmer verpflichten sich diese vertraulich zu behandeln. Die Vervielfältigung, Verbreitung und Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung von FREIRAUM|54.

 

10. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem FREIRAUM|54. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

11. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

11.1 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des FREIRAUM|54 bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des FREIRAUM|54 gehen zu Lasten des Kunden/Besteller, soweit der FREIRAUM|54 diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann der FREIRAUM|54 pauschal erfassen und einen Rechnungsbetrag in Höhe von 50,00 € berechnen.

11.2 Störungen an von dem FREIRAUM|54 zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit derFREIRAUM|54 diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

12. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

12.1 Mitgeführte Sachen- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden/Besteller in den Veranstaltungsräumen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem FREIRAUM|54 abzustimmen.

12.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den Brandschutztechnischen Anforderungen (insbesondere DIN 4102 Baustoffklasse B1 schwer entflammbar) zu entsprechen. Der FREIRAUM|54 ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der FREIRAUM|54 berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden/Besteller zu entfernen.

12.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde/Besteller das, darf der FREIRAUM|54 die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden/Besteller vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Event- /Veranstaltungsraum, kann der FREIRAUM|54 für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden/ Besteller steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

13. Haftung des Kunden/Besteller für Schäden

13.1 Der Kunde/Besteller haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch seine Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden, dies gilt nicht soweit die Schäden von Inhaber oder Mitarbeiter des FREIRAUM|54 verursacht werden.

13.2 Der FREIRAUM|54 kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

14. Nutzungsrecht der Kundenlogos

14.1 Der Kunde räumt dem Auftraggeber unwiderruflich sämtliche zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten Rechte an sämtlichen im Rahmen dieses Werkvertrags erstellten urheberrechtlich geschützten Leistungen ein und überträgt ihm sämtliche hieran bestehenden übertragbaren Rechte.

14.2 . Die Einräumung bzw. Übertragung gem. Abs. 1 erfolgt ohne ablaufende Frist.

14.3. Der Dienstleister ist berechtigt, das Logo auf sämtliche bekannte und unbekannte Nutzungsarten, insbesondere in Printform (z.B. in Geschäftskorrespondenz, Werbeflyern, Anzeigen, etc.) und insbesondere digital (z.B. im Internet, auf der Homepage, in Form von Bannerwerbung, etc.) zu nutzen. Die Nutzung kann zeitlich unbeschränkt in jedweder Form auch wiederholt erfolgen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere jedwede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Sendung.

14.4 . Der Dienstleister ist nicht berechtigt, das Logo selbst oder durch Einschaltung Dritter zu bearbeiten, umzugestalten oder ein »Re-Design« durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Unzulässig sind insbesondere entstellende oder auf sonstige Weise die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Schöpfers gefährdende Beeinträchtigungen des Logos.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden/Besteller ohne die Zustimmung des FREIRAUM|54 sind unwirksam.

15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lübbecke.

15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des FREIRAUM|54. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lübbecke.

15.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

16. Datenspeicherung/Datenschutz

16.1 Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden/Besteller werden gespeichert. Der Kunde/Besteller erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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